Mit Präferenzursprung ist ein Status der Waren gemeint, aufgrund dessen das Recht auf eine Vorzugsbehandlung seitens des Zolls angewandt wird. Diese Behandlung erfolgt in Form eines ermäßigten Zolls oder einer Zollbefreiung aufgrund spezifischer Freihandelsabkommen zwischen dem Ausfuhrland und dem Bestimmungsland der Waren.
Die Europäische Union hat mit verschiedenen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen, um die Ausfuhr von in diesen Ländern hergestellten Waren zu fördern.